Ich bin im norddeutschen Raum als Strafverteidiger in allen Instanzen tätig.
Auch im Strafvollzug betreue ich meine Mandanten im gesamten Spectrum des Strafvollzugs. Hierbei ist es mein Selbstverständnis als Strafverteidiger, dass eine moderne Strafverteidigung nicht mit dem rechtskräftigen Urteil endet, sondern mit einer möglichst frühzeitigen vorzeitigen Entlassung.
Derzeit widme ich mich den vielen offenen Fragen der Sicherungsverwahrung nach der neuen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Weitere Angebote der Kanzlei ist auch die Nebenklagevertretung und die Begleitung als Zeugenbeistand.